Start Meldepflicht Kassen / Beachten Sie die Sonderregelung zur Nichtsaufgriffsregelung
Ab dem heutigen Tag, müssen Kassen offiziell bei dem zuständigen Finanzamt angemeldet sein. Beachten Sie die im November 2019 genehmigte Nichtsaufgriffsregelung bis 30. September 2020. Lesen Sie weitere Informationen hier.